2023-04-29
Viele Wanderwege führen durch landwirtschaftliches Weidegebiet. Dies bedeutet, dass diese Weidezäune so gestaltet werden müssen, dass ein friedliches Nebeneinander von Landwirtschaft und Freizeitinteressen der Bevölkerung möglich ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies überwiegend gut funktioniert. Auch sollten solche Durchlässe an Weidezäunen immer verlässlich wieder geschlossen werden.
Es gibt jedoch einzelne Beispiele, die uns zur Kritik veranlassen. Bild 1 bis Bild 4 zeigen einige Beispiele auf:
Bild1 – Eine Verordnung verbietet Stacheldraht im Bereich von Wegen als obersten Draht aufgrund der Verletzungsgefahr. Leider wird das wie bei diesem Beispiel oft missachtet.
Bild 2 – immer öfters werden elektrische Weidezäune ohne Möglichkeit diese zu öffnen, über öffentliche Wanderwege gespannt.
Bild 3 – Der Wegeverlauf ist entlang dieses Zaunes in gerader Richtung. Die Umleitung nach rechts unten ist widersinnig und soll offenbar eine Schikane für den ungehinderten Durchgang sein. Auch die Siloballen wurden direkt auf dem Wanderweg abgelegt.
Bild 4 – eine Stolperfalle besonderer Art ist diese Überbrückung des Stromes durch eine Litze im Abstand von 10 cm zum Boden. Aufgrund des fehlenden Kontrastes beinahe unsichtbar.
Falls Dir / Ihnen solche oder ähnliche Konstruktionen bekannt sind, bitte mit Foto an den AlpenSchutzVerein melden: franz.stroehle@gmx.net



