Stellungnahme Streuewiesenbiotopverbund-Rheintal–Walgau

Bislang geschützter Streuewiesenbiotopverbund Rheintal soll verkleinert werden

Stellungnahme des Vorarlberger Alpenschutzvereines und des | naturschutzbund | Vorarlberg (vom 2. Dezember 2019) an die Vorarlberger Landesregierung über die Änderung der Verordnung über den „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau“

Die Firma Metzgerei Walser plant in Meiningen eine Betriebserweiterung an den bereits bestehenden Betrieb. Die beabsichtigte Betriebserweiterung im Ausmaß von ca. 1.900 m2 liegt zur Gänze innerhalb der Landesgrünzone, innerhalb der Verordnung übe die Festlegung von örtlichen Freiflächen zum Schutz von Hochwasser im Rheintal (Blauzone) sowie innerhalb der Verordnung über den „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau“. Weiters ist die Fläche im Biotop-Inventar Vorarlberg erfasst.

Die im Vorarlberger Biotopinventar erfassten Lebensräume und Arten zeigen, dass es hier um außergewöhnliche und gefährdete Naturwerte geht, die nicht nur in Vorarlberg, sondern teilweise sogar europaweiten Schutz durch die FFH-Richtlinie genießen. Bei Streuwiesen handelt es sich um Flachmoore, deren Bedeutung und Schutzwürdigkeit unbestritten ist und im Arbeitsübereinkommen 2019 der Vorarlberger Landesregierung eigens erwähnt ist.

Erläuterungen in Punkt I zum Entwurf der Verordnung über die hohe Bedeutung der Streuewiesen als wertvolle Biotope:
„1990 wurde die Verordnung über die „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“ erlassen, um den rasant fortschreitenden Verlust der für das Rheintal und den Walgau typischen Riedwiesen zu stoppen (Halbierung der Streuewiesenflächen Vorarlbergers von 1970 bis 1986). Rund 80% der Streuewiesen außerhalb der Naturschutzgebiete konnten unter Schutz gestellt werden. Die als Streuewiesen genutzten Flachmoore sind Lebenraum für eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten. Der Anteil an seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten ist im Vergleich zur restlichen Agrarlandschaft überproportional hoch. Die extensive Bewirtschaftung der Streuewiesen durch eine Mahd im Herbst und den Verzicht auf Düngung erhält langsam wachsende Pflanzen, die an nährstoffarme Standorte angepasst sind und bei intensiver Nutzung durch konkurrenzstarke Arten verdrängt würden. In Streuewiesen kommt rd. ein Fünftel aller heimischen Gefäßpflanzenarten vor. Auch die Tierwelt ist durch einen hohen Anteil seltener und gefährdeter Arten gekennzeichnet. In Vorarlberg sind beispielsweise die Brutvorkommen von Großem Brachvogel, Bekassine, Kiebitz und Wachtelkönig auf die Riedgebiete des Rheintals beschränkt. Streuewiesen zählen aus der Sicht des zoologischen Artenschutzes zu den bedeutsamsten Lebensräumen der mitteleuropäischen Kulturlandschaft.“

Aus unserer Sicht wäre die Betriebserweiterung auf einer geschützten Streuwiese, die im Biotopinventar der Gemeinde Meiningen enthalten ist und zudem in der Grünzone und Blauzone liegt, ein fatales Signal.

Der Alpenschutzverein für Vorarlberg und der | naturschutzbund | Vorarlberg regen an, dass geprüft wird, ob es Alternativen für die Betriebserweiterung auf dieser Fläche, wie z.B. durch die Aufstockung des Gebäudes gibt. Eine Genehmigung bzw. Änderung der Verordnung über den „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau“ kann aus Sicht des Naturschutzes durch diesen Anlassfall aus den angeführten Gründen nicht erteilt werden.

Die gesamte Stellungnahme als PDF