Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“

2023-02-24

In der Politik mit allen Parteien von Vorarlberg aus eine Verfassungsänderung anzustoßen bedeutet „dicke Bretter bohren“. Die vom Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ angepeilte Volksabtimmung in Vorarlberg musste dem Vorschlag der Landesparteien Platz machen. Die präferierten ein österreichweites Volksbegehren, das sie dann tatkräftig unterstützen wollten. Nach dem Prinzip, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, sind wir auf den Deal eingestiegen, obwohl wir sehr skeptische waren. Das Netzwerk stellte jedoch Bedingungen. Zum einen müssen dann die Landesregierung und die Parteien die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Zum anderen wollen wir von den Parteivorsitzenden ein schriftliches Kommittement, dass sie das Volksbegehren als gemeinsames Projekt unterstützen, sich österreichweit dafür engagieren und im Nationalrat ihre Parteikollegen für die Idee zu gewinnen versuchen.

Bis heute sind sie noch nicht bereit, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Doch die Verhandlungen gehen weiter. Sollte es bei den Lippenbekenntnissen der Politik bleiben, werden wir aus dem Projekt aussteigen und Plan B umsetzen.

VN-Artikel:

Holpriger Weg zu Volksbegehren
Offene Fragen in Gesprächen von Politik und Bürgerinitiative.

BREGENZ 2020 hat der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit gekippt, gegen den Willen der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung abzuhalten. Hintergrund war eine geplante Umwidmung in Ludesch. Das Höchstgericht argumentierte mit dem Grundprinzip der repräsentativen Demokratie. Nun, rund drei Jahre später, ist noch nicht klar, wie es weitergeht.

Zwar bekräftigen alle Landtagsparteien den Wunsch nach einer Rückkehr zur früheren Praxis. Doch die Hürden sind hoch. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich nun mit einem österreichweiten Volksbegehren zu dem Thema. Die Verhandlungen von Parteien und Bürgerinitiative sind schwierig. Vor allem an der Frage der finanziellen Unterstützung spießt es sich.

Kompliziert

Die Sache ist kompliziert. Um zur früheren Möglichkeit zurückzukommen, bräuchte es eine Gesamtänderung der Bundesverfassung und damit auch eine österreichweite Volksabstimmung. Eine solche ist zumindest derzeit nicht in Aussicht. In Vorarlberg setzt sich das Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ dafür ein, das bürgerliche Volksabstimmungsrecht auf Gemeindeebene wiederzubeleben. Es wünschte sich eine landesweite Abstimmung, um Druck für das Anliegen zu machen. Doch dazu kommt es nicht. Nach einem gemeinsamen Landtagsbeschluss im Oktober vergangenen Jahres wurde ein österreichweites Volksbegehren als Ziel ausgegeben, das von der Landesregierung unterstützt werden soll. Der Nationalrat muss sich bei einer Schwelle von mindestens 100.000 Stimmen mit dem Anliegen befassen. Nun beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Landtagsparteien und der Initiative mit der weiteren Vorgangsweise.

„Wir sprechen den Parteien grundsätzlich nicht den politischen Willen ab. Seit Oktober versuchen wir, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen“, sagt Christoph Aigner, Sprecher der Initiative. „Aber was Finanzierung und Commitment angeht, geht es nicht wirklich vorwärts.“ Die Verhandlungen seien zeitweise sogar schon kurz vor dem Scheitern gestanden. Mittlerweile ist auch das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung (FEB) hinzugezogen worden – das frühere Büro für Zukunftsfragen –, um die Vorgangsweise auszuloten. Der Zeitrahmen beträgt drei Monate. „Dann muss eine Klärung stattfinden“, bekräftigt Aigner.

Von Desinteresse seiner Fraktion will ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück nichts wissen. Die ÖVP habe den Beschluss im Landtag schließlich mitgetragen. Aber offenbar gebe es unterschiedliche Ansichten, wie der Einsatz der Politik aussehen könnte. „Ich als Klubobmann werde es mit größter Überzeugung unterschreiben.“ Zudem sei klar, dass er sich für das Anliegen auch einsetzen wolle. Aber Forderungen, wonach sich Landesregierung und Klub auch an der Finanzierung beteiligen sollen, sehe er äußerst kritisch. Das Begehren müsse vom Volk ausgehen, betont der ÖVP-Politiker. Auch der Abgeordnete Bernhard Weber von den Grünen spricht von „Auffassungsunterschieden, wie man den ganzen Prozess angehen soll“. Letztlich sei man aber übereingekommen, dass die Frage des Budgets nicht als Erstes angegangen werden könnte. Zunächst müssten etwa Herangehensweise an das Thema und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten geklärt werden, sagt er und verweist auf den Prozessvorschlag des FEB. Ob man am Ende erfolgreich sein werde, sei offen. „Es kann natürlich scheitern.“

Opposition sieht Klärungsbedarf

Klärungsbedarf sieht auch die Opposition. Nach dem Landtagsbeschluss müsse festgelegt werden, was die Landesregierung unter Unterstützung verstehe, sagt Neos-Mandatar Johannes Gasser. „Entscheidend ist aber, dass man das Pferd nicht von hinten aufzäumt.“ Zuerst müsse der Prozessablauf klar sein, dann die finanziellen Mittel. Einige „extrem schwierige Sitzungen“ ortet die geschäftsführende Klubobfrau der SPÖ, Manuela Auer. Klar sei: Ein österreichweites Volksbegehren brauche Organisation, es koste Geld. „Wenn wir alle möchten, dass es zustande kommt, dann wird auch jeder einen Beitrag leisten müssen.“ Die Bereitschaft dazu sei nicht von allen da. Sie gibt auch zu bedenken: „Eine Volksabstimmung wäre teurer gewesen.“

FPÖ-Chef Christof Bitschi äußert sich wiederum optimistisch, dass eine Einigung gelingen kann: „Ich bin zuversichtlich, dass wir in den kommenden Gesprächen zu einem positiven Ergebnis kommen und gemeinsam die direkte Demokratie wieder stärken können.“ VN-RAM

 

2023-01-05

In Krisenzeiten wie den letzten beiden Jahren hat das Thema „mehr direkte Demokratie“ sicher nicht höchste Priorität. Das Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ (VüV) blieb aber trotzdem am Ball und hat nun erreicht, dass es im Land eine Arbeitsgruppe gibt. Beteiligt sind Vertreter von VüV und Politiker*innen aller Parteien im Landtag. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es auszuloten, ob ein österreichweites Volksbegehren für eine Verfassungsänderung zielführend und erfolgsversprechend sein kann.

Dies entspricht leider nicht den Vorstellungen des Netzwerkes, welches eine Volksabstimmung über das Thema Volksabstimmung in Vorarlberg zum Ziel hatte. Bei einer erfolgreichen Abstimmung wäre dies sicherlich eine gute Initialzündung für eine österreichweite Volksabstimmung gewesen. Doch die Politik in Vorarlberg wollte die sanftere und unverbindlichere Variante eines Volkbegehrens und das auch gleich österreichweit. Wir können damit leben, wenn es wirklich ernst gemeint ist und kein Begräbnis erster Klasse. Dies wird sich jedoch in den nächsten Wochen zeigen, wenn die Politik sich schriftlich für eine Verfassungsänderung aussprechen muss und dann auch die notwendigen finanziellen und personellen Mittel für ein erfolgreiches Volkbegehren zur Verfügung stellt.

Bis dahin müssen wir das wichtige Thema über die Medien in die Bevölkerung bringen. Der heutige Artikel in den VN zeigt sehr schön, dass unser Thema für die Medien von Interesse ist.

VN-Artikel von Magdalena Raos:

Darum sind die Hürden für die direkte Demokratie hoch

Schwarzach Es war eine Entscheidung, die in Vorarlberg für ordentlich Wirbel sorgte: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte 2020 die Möglichkeit, gegen den Willen der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung abzuhalten. Hintergrund war eine solche in Ludesch im Jahr zuvor. Nun ist noch immer nicht klar, wie es mit der direkten Demokratie auf Gemeindeebene weitergehen soll. „Die Grenzen, die der Verfassungsgerichtshof den Ländern bei der Gestaltung macht, sind eng“, sagt der Rechtsexperte Peter Bußjäger. Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit einer österreichweiten Volksbefragung.

An Grundprinzip gebunden

Im VN-Interview hatte sich Verfassungsgerichtshofpräsident Christoph Grabenwarter noch einmal hinter die Entscheidung gestellt. Das Höchstgericht sei an das Grundprinzip der Demokratie in der Verfassung gebunden. „Das erlaubt es nicht, Entscheidungen von Parlamenten – und die Gemeindevertretung ist mit einem solchen vergleichbar – durch Volksabstimmungen auszuhebeln.“

Wie die VN berichteten, hat der Landtag bereits Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dazu aufgefordert, eine erneute Einführung des Modells zu prüfen – ohne, dass es eine Gesamtänderung der Verfassung bräuchte. Dafür wäre eine österreichweite Volksabstimmung nötig. Wie Edtstadler bereits Ende des vergangenen Jahres mitteilte, soll dafür der Regelungsspielraum von Bund und Ländern ausgelotet werden. Hierfür habe die Landeshauptleutekonferenz im Mai 2022 das Institut für Föderalismus mit einer Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt. Institutsdirektor Bußjäger zufolge dürfte der Bericht in den kommenden zwei Monaten fertig sein.

Eine Nachfolgeregel sieht bereits vor, dass die Gemeindevertretung bei ausreichenden Unterschriften einen Antrag auf Volksabstimmung behandeln muss. Lehnt sie das ab, folgt eine unverbindliche Volksbefragung. Viel mehr werde man nicht machen können, sagt Verfassungsrechtler Bußjäger. Nicht ohne eine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Arbeitsgruppe berät sich

Das Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ pocht darauf, das Volksabstimmungsrecht in die Bundesverfassung zu schreiben. Nach einem Landtagsbeschluss im Herbst beschäftigt sich nun eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landtagsparteien und der Bürgerinitiative mit dem weiteren Vorgehen. Ziel ist die Unterstützung eines österreichweiten Volksbegehrens, das von der Initiative eingebracht werden könnte. Denn das Begehren müsse selbstverständlich vom Volk ausgehen, betont ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Er persönlich wünsche sich jedenfalls die Möglichkeit von früher zurück. Dazu habe es auch schon zwei Landtagsbeschlüsse gegeben. „Grundsätzlich halten wir die repräsentative Demokratie hoch. Vorarlberg hat da aber eine etwas andere Position, wegen der Nähe zur Schweiz.“

Auf die Frage, warum es ein Volksbegehren statt einer Volksabstimmung in Vorarlberg sein soll, wie das ursprünglich gefordert wurde, antwortet die grüne Klubchefin Eva Hammerer: „Man muss sich immer überlegen, was in der Praxis am meisten bringt.“ Parteikollege Bernie Weber, Teil der Arbeitsgruppe, pflichtet bei. Vorteil sei neben der österreichweiten Wirkung auch, dass sich der Nationalrat bei einer Schwelle von mindestens 100.000 Stimmen mit dem Begehren befassen müsse. „Eine Volksabstimmung in Vorarlberg wäre ein rein symbolischer Akt.“ Zuletzt sei auch das Büro für freiwilliges Engagement und Beteiligung hinzugezogen worden, um Zuständigkeiten und Kapazitäten zu klären. Der Mandatar Johannes Gasser (Neos), der auch der Arbeitsgruppe angehört, hält es für entscheidend, dass die Debatte nicht parteipolitisch beeinflusst, sondern von der Zivilgesellschaft getragen wird und das Netzwerk daher in den Prozess mit eingebunden ist.

FPÖ-Chef Christof Bitschi ist optimistisch. „Dass das frühere Recht zurückkommen muss, ist glasklar.“ Schon in der ersten Jahreshälfte dürfte sich abzeichnen, wohin der Weg gehe. Die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer glaubt zwar nicht an eine schnelle Rückkehr der früheren Praxis. „Durch ein österreichweites Volksbegehren könnte der Druck aber zunehmen. Das wäre ein deutliches Zeichen.“

 

2022-06-16

Verfassungsänderungen brauchen einen langen Atem. Den haben wir. Wir sind einen wichtigen Schritt weiter. Es besteht eine reelle Chance eine Landes-Volksabstimmung in Vorarlberg herbeizuführen. Dafür brauchen wir eine einfache Mehrheit im Landtag für einen bereits gestellten Antrag.
Beim VN-Stammtisch am Donnerstag, 23. Juni  ab 18:30 bei Russmedia in Schwarzach (Gutenbergstraße 1) diskutieren die Club-Obleute der Parteien und das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen darüber.

Es diskutieren: Roland Frühstück (ÖVP), Eva Hammerer (Grüne), Christof Bitschi (FPÖ), Manuela Auer (SPÖ), Johannes Gasser (Neos) und Christoph Aigner (Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen). Moderation: Birgit Entner-Gerhold.

Öffentliches Interesse und interessiertes Publikum vor Ort sind absolut wichtig. Bitte zeigt Interesse für unsere Demokratie und kommt in Scharen.

Anmeldung unter: birgit.entner-gerhold@vn.at

Link zur Vorgeschichte: Bürgerinitiative will Volksabstimmungsrecht zurück – vorarlberg.ORF.at

Ihr habt die Petition noch nicht unterschrieben? Dann klickt aber schnell auf die Website der Petition und unterstützt unsere Engagement für unsere Demokratie.

Der AlpenSchutzVerein ist aktives Mitglied im Netzwerk Volksabtimmen über Volksabstimmen.

 

2022-05-14

In einer Pressekonferenz informierte das Netzwerk über die Aktivitäten der vergangenen Wochen und die Forderungen an die politischen Parteien. In direkten Gesprächen versuchten wir einen Allparteien-Antrag für eine Volksabstimmung über das Recht für Volksabstimmungen zu erreichen. Doch anders als in diesen Gesprächen signalisiert, war nur die SPÖ bereit und hat einen Antrag eingebracht. Alle anderen wichen der Verantwortung aus und meinten, wenn alle dafür sind, würden sie sich auch nicht sträuben.

Daher fordern wir nun einen Runden Tisch, an dem sich die politischen Parteien gemeinsam mit uns und der Presse der Öffentlichkeit stellen. Dort können sie transparent ihre Argumente artikulieren. Warum sind sie dafür, aber vor allem warum sind sie dagegen, dass die Menschen ihr demokratisches Recht, eine Volksabstimmung (auch gegen die Interessen der politischen Mandatare) durchzuführen, wieder zurück bekommen.

Unsere Argumente und Forderungen fanden großen Anklang beim ORF und der VN.

https://VN.AT/sulqLF

https://vorarlberg.orf.at/stories/3156209/

Warum engagiert sich der AlpenSchutzVerein bei demokratiepolitischen Themen?

Als Naturschutzorganisation sind wir Teil der Zivilgesellschaft. Wir vertreten oft Standpunkte, die von den aktuellen Politiker*innen – aus welchen Gründen auch immer – anders gesehen werden. Damit nun unsere Interessen, und somit die Interessen der Natur, von der Bevölkerung und der Politik stärker wahrgenommen werden, brauchen wir mediale Präsenz und vor allem die direkt-demokratischen Möglichkeiten. Die wurden den Bürgern aber vom Verfassungsgericht stark beschnitten. Das können wir nicht akzeptieren, darum engagieren wir uns im Netzerk „Volksabtimmen über Volksabstimmen“.

2022-02-10

Der AlpenSchutzVerein ist eine der vielen Organisationen des Netzwerk Volksabstimmen für Volksabstimmen. Die Möglichkeiten der direkten Beteiligung von Menschen an der Politik ist gerade für uns Naturschutzorganisationen ein wichtiges Instrument. Darum engagieren wir uns für die Wiedererlangung unseres Rechtes, eine Volksabstimmung auch gegen die Beschlüsse von Gemeinden und dem Land durchführen zu dürfen. Denn das Recht geht vom Volke aus und darf in einer lebendigen Demokratie nicht eingeschränkt werden. Über den Informationslink kommt ihr zur Petition, die ihr unterschreiben könnt.

Um dieser Petition und unserem Anliegen mehr Aufmerksamkeit zu verleihen, planen wir ein großes Projekt. Unter dem Titel „Demokratie bewegt“ wollen wir im Herbst 2022 eine Wanderung von Bregenz nach Wien auf die Beine stellen. Diese soll in Etappen wie ein Staffellauf organisiert werden. Der AlpenSchutzVerein würde die erste Etappe von Bregenz nach Landeck organisieren. Dort übergeben wir dann an die unterstützenden Tiroler Organisationen, welche dann an die Salzburger übergeben und so weiter. Endstation ist dann Wien in der Hofburg beim Bundespräsidenten.

Wir sind auf jede noch so kleine Unterstützung angewiesen, um dieses große Projekt für unsere Demokratie zu realisieren. Die wichtigste Unterstützung wäre die mediale Begleitung des Projektes in den lokalen, österreichweiten und sozialen Medien. Wenn das jemand kann und sich mit dieser Expertise einbringen möchte, damit die Demokratie wieder ein wenig mehr zum Leben erweckt werden kann, dann bitte melden.

=>Franz Ströhle
=>Erich Zucalli

=>Informationen zum Netzwerk

 

2021-11-14

Mit einer kraftvollen und bunten Demonstration unterstrichen die Unterstützer*innen des Netzwerkes Volksabtimmen über Volksabstimmen am Sonntag in Bregenz, dass die Menschen in Vorarlberg ihr Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung wieder zurück haben wollen. Der AlpenSchutzVerein ist eine von vielen Organisationen dieses Netzwerkes und hat sich aktiv in die Organisation dieser Demo eingebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

==> aktuelle Situation in Ludesch: 2021-11-16 Presseaussendung der Initiative Ludesch

==> 2021-11-17 – Offener Brief an den Vorarlberger Landtag und die Landesregierung

==> 021-11-17 Presseaussendung des Netzwerks Volksabstimmen über Volksabstimmen

 

2021-10-23

Neben den Aktivitäten in Vorarlberg, bei denen wir die Möglichkeit für Volksabstimmungen über eine Änderung der Landesgesetzgebung über die politischen Parteien erreichen wollen, starten wir auch eine österreichweite Petition. Bitte die Petition unterschreiben und an Freunde und Bekannte weiterleiten.

==>zur Petition

Doch wir wollen auch auf der Straße Flagge zeigen. Am Sonntag, 14.11. findet in Bregenz die Volksabstimmungsdemo statt. 14:00 Treffpunkt Parkplatz Seestadt (ggü. Bahnhof), 15:00 Kundgebung vor dem Landhaus.
Alle Menschen, die sich für den Erhalt der wenigen direktdemokratischen Möglichkeiten engagieren möchten, sind herzlich eingeladen. Zeigen wir der Politik, dass die Macht vom Volke ausgeht. Transparente und Slogans sind erwünscht.

nähere Infos und Forderungen:

==>Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen

==>TraueranzeigeV4 final

 

2021-10-22

Die Initiative der Plattform ist auf gutem Wege. Wie es scheint, könnte es einen gemeinsamen Beschluss im Landtag geben.

==>VN-Artikel

 

2021-10-01

Das Engagement der Plattform „Volksabstimmen für Volksabstimmen“ scheint langsam Früchte zu tragen. Die Opositionsparteien haben einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der nicht sofort auf Ablehnung der Regierungsparteien gestoßen ist. Dies ist für den Anfang ein gutes Zeichen. Folgend eine Kurzfassung des VN-Berichtes zu diesem Thema, die den Sachverhalt recht gut verständlich formuliert:

Volksabstimmungsrecht mit Notausgang

Experten sehen Oppositionsvorschlag verfassungskonform.

Gemeindebürger sollen zukünftig die Gemeindevertretung wieder zu einer Volksabstimmung zwingen dürfen, allerdings nicht verpflichtend. Die Landesregierung hat bereits vorsichtige Zustimmung signalisiert. Ist der Vorstoß erfolgreich, könnten Gemeindebürger in Vorarlberg mit kleinen Einschränkungen auch zukünftig die Möglichkeit haben, Volksabstimmungen einzuleiten.

Die Übergangslösung

Nach der Abstimmung in Ludesch stellte das Verfassungsgericht (VfGH) fest, dass ein Volk kein Recht ohne Zustimmung der gewählten Politiker durchsetzen darf. Die Oppositionsparteien und deren Juristen haben einen Gesetzestext vorgelegt, der das berücksichtigen soll. Und zwar so: Sammeln Bürger eine bestimmte Zahl an Unterschriften, hat die Gemeindevertretung zwei Sitzungen Zeit, sich damit zu befassen. Ansonsten folgt automatisch eine Volksabstimmung. Lehnt das Gemeindeparlament den Antrag einer Volksabstimmung ab, muss zumindest eine Volksbefragung abgehalten werden. Deren Ergebnis ist nicht bindend.

Verfassungsjurist Peter Bußjäger sagt: „Ich erachte den Antrag für einen gangbaren Versuch auf Basis des VfGH-Erkentnisses.“ Die Volksbefragung sei schließlich nicht bindend. Juristin Anna Gamper von der Uni Innsbruck findet nichts, das zwingend gegen den neuen Modus spricht. „In diesem Fall hat es die Gemeindevertretung in der Hand, die Volksabstimmung zu verhindern.“ Die Entscheidungsfrist schränke zwar die repräsentative Demokratie etwas ein, aber nicht in einem Ausmaß, das dieses Verfassungsprinzip verletzt.

VN-Artikel Langversion

 

2021-05-18

Mehr direkte Demokratie ist der Wunsch von vielen Menschen im Ländle. Sicher auch wegen der deutlich stärker ausgebauten Mitbestimmungsmöglichkeiten in unserem Nachbarland Schweiz. Durch die Klage von einigen Grundeigentümern in Ludesch hat letztendlich der VfGH im Oktober 2020 entschieden, dass die Volksabstimmung verfassungswidrig ist, da das Gericht die repräsentative Demokratie über den Verfassungstext „Die Macht geht vom Volke aus“ gestellt hat. Somit muss das Landesgesetz „repariert“ werden.

Die Initiative Ludesch versucht nun über Gemeinderatsbeschlüsse eine Volksabtimmung über die gefährdeten Mitbestimmungrechte der Bürger zu erreichen. „Als Naturschutzverein ist uns eine starke Bürgerbeteiligung zum Schutz unserer Natur und Umwelt ein wichtiges Anliegen. Darum unterstützen wir diese sinnvolle Initiative“, betont Franz Ströhle als 1. Vorsitzender des Alpenschutzverein.

Interview mit Christoph Aigner in den VN