2020-11-17 „Die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes, vor allem durch Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung, ist Verantwortung jedes einzelnen.“ So steht es zumindest im Vorarlberger Naturschutzgesetz. In Wahrheit gleichen vielfach einige wenige durch ihr ehrenamtliches Engagement die Verantwortungslosigkeit anderer aus. Dies ist die Einleitung zu einem interessanten Artikel in der Informationszeitschrift der Marktgemeinde